Bebauungsplan

Das Baugebiet Ebbinghausen – Kehr (Asternweg und Lupinenweg) liegt auf einem nach Süden und Südwesten hin geneigten Hang. Im Westen und Norden wird das Baugebiet durch die Waldgrenze und Flächen für Kompensationsmaßnahmen abgeschlossen. Die geplante Bebauung schließt an bestehende Wohngebiete an, im Süden befinden sich die Neubauten am Ebbinghauser Weg und am Geranienweg. An der Grenze des östlichen Bereiches liegt ein kleiner Bachlauf.

Geplant ist eine Mischung unterschiedlicher Wohnhausarten aus Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Mehrfamilienhäusern und den dazugehörigen Garagen und Stellplätzen. Der südliche und südöstliche Teil des Baugebietes ist bereits durch die Straßen Asternweg und Lupinenweg erschlossen, in denen auch die Kanalisation liegt. Der nördliche Teil des Baugebietes wird durch den Dahlienweg erschlossen. Zudem ist ein Fußweg geplant, der das Gebiet in Nord – Südrichtung erschließt.

Die Regelung des ruhenden Verkehrs erfolgt auf den einzelnen Grundstücken oder den dafür vorgesehenen Flächen. Öffentliche Parkplätze werden im Wesentlichen als Parkbuchten entlang der Straßen und Wohnwege erstellt.

Der Bebauungsplan setzt in Anlehnung an die angrenzenden Baugebiete die Bauflächen als reine Wohngebiete (WR) fest. Es ist eine ein- und zweigeschossige Bebauung zulässig. Sattel- und Pultdächer sind zugelassen. Dachgeschosse und Untergeschosse können teilweise Vollgeschosse sein.

Die Strom- und Wasserversorgung erfolgt über Leitungen in den Erschließungsstraßen durch den örtlichen Versorger AVU. Die Entwässerung erfolgt über die zum Teil bestehenden städtischen Mischwasserkanäle, die sich in den Baustraßen befinden. Laut geologischem Gutachten ist auch eine Versickerung von Niederschlagswasser sowohl in Sickergräben als auch in Mulden möglich. Es sind Einzelrigolen auf den Grundstücken geplant. Der anfallende Hausmüll wird nach heutigem Stand zukünftig über das städtische Entsorgungssystem abgeführt. Alle Straßen sind für Müllfahrzeuge befahrbar.

Erschließungskostenbeiträge wurden von der Stadt Ennepetal noch nicht erhoben. Bei der südlich gelegenen Bebauung Ebbinghauser Weg wurden von der Stadt Ennepetal Ablöseverträge mit einem Preis von 10,36 Euro pro Quadratmeter anrechenbarer Grundstücksfläche angeboten. Ein Preis für dieses Baugebiet steht zurzeit nicht fest.

Unter Berücksichtigung der o. g. Punkte wurde ein Grundstückskaufpreis von zurzeit 250,- Euro pro qm festgelegt. Neben dem Kaufpreis sind die Notarkosten, die Vermessungskosten, die Kosten des Grundbuchamtes, die Grunderwerbsteuer sowie die Katastergebühren vom Käufer zu zahlen.
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